Meine Arbeit im Deutschen Bundestag

Seit 1998 bin ich als SPD-Politiker für den Wahlkreis Pinneberg Mitglied des Deutschen Bundestags. In meiner Zeit als Abgeordneter habe ich über die Jahre verschiedene Aufgaben und Funktionen übernommen, wobei mein besonderer Fokus auf Bildung und Forschung liegt.

Seit dem Beginn meiner Tätigkeit als Abgeordneter bin ich als leidenschaftlicher Bildungspolitiker ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung. Seit Januar 2018 übernehme ich als Ausschussvorsitzender noch einige zusätzliche Aufgaben. Das bedeutet, dass ich die Sitzungen vorbereite, einberufe und leite.

Zuvor war ich von März 2009 bis Januar 2018 Sprecher der Arbeitsgruppe „Bildung und Forschung“ in der SPD-Fraktion. Nach wie vor berate ich mich in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender wöchentlich mit den Bildungspolitikerinnen und -politiker der SPD-Bundestagsfraktion über aktuelle Themen in der Bildungspolitik.

Von November 2002 bis Februar 2018 gehörte ich dem SPD-Fraktionsvorstand an und war von April 2002 bis Oktober 2017 Sprecher der Landesgruppe Schleswig-Holstein der SPD-Bundestagsfraktion. Diese besteht aus den SPD-Abgeordneten aller Wahlkreise im nördlichsten Bundesland.

Von Beginn meiner Abgeordnetenzeit an bin ich Mitglied der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion, bis 2014 Vorstandsmitglied und vom Januar 2006 bis März 2014 als alleiniger Sprecher. In diesem Kreis arbeiten wir u.a. an neuen Ideen für eine solidarische Gesellschaft.

Eine typische Woche in Berlin

Als Bundestagsabgeordneter bin ich in den jährlich 22 bis 23 Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in Berlin. Ansonsten versuche ich, so viel Zeit wie möglich in meinem Wahlkreis Kreis Pinneberg zu verbringen, um mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit Verbänden und Betrieben dort im Gespräch zu bleiben.

Jede Sitzungswoche in Berlin ist je nach politischer „Wetterlage“ und aktuellen Debatten anders und immer wieder aufs Neue sehr herausfordernd. Es gibt trotzdem eine Reihe von regelmäßigen Terminen und Sitzungen.

So kann eine typische Arbeitswoche in Berlin aussehen:

Montag

Der Montag beginnt für mich vormittags mit der Anreise aus meinem Wahlkreis Pinneberg nach Berlin. Für einen reibungslosen Ablauf der Sitzungswoche bereitet mein Berliner-Team die nötigen Dokumente vor, so dass im Bundestagsbüro gut gefüllte Ordner mit Unterlagen, Informationen, und Initiativen auf mich warten. Um 16:00 Uhr findet dann auch der erste feste Termin statt: Die Leitungsrunde der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion zur Abstimmung der nächsten AG-Sitzung. Anschließend geht es zurück in mein Büro, wo ich mich mit meinem Team austausche zu den anliegenden Themen und Aufgaben für die Woche oder ich empfange Gäste oder nehme selbst Termine außerhalb wahr.

Dienstag

Der Dienstag beginnt mit der Vorbereitung der um 9:30 Uhr startenden Sitzung der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion, deren Mitglied ich bin und in der ich mich mit den Bildungsfachpolitikerinnen und -politikern aus der SPD-Fraktion für die nächste Ausschusssitzung abstimme. Anschließend um 13:30 Uhr nehme ich am Mittagstisch der Parlamentarischen Linken der SPD-Fraktion teil. Hier diskutieren wir über anstehende Themen und laden ab und an externe Expertinnen und Experten ein. Um 15:00 Uhr folgt dann für drei Stunden die Fraktionssitzung, auf der unter anderem aktuelle Gesetzesvorhaben der Großen Koalition diskutiert werden. Um 19:00 Uhr findet dann noch an diesem Tag, oder jedenfalls an einem Tag in der Woche, das Treffen der „Landesgruppe“ statt, an dem die SPD-Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein teilnehmen und sich austauschen.

Mittwoch

Am Mittwoch steht die Ausschussarbeit an. Seit Januar 2018 bin ich der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, deshalb treffe ich mich vor Beginn der Sitzung ab 9:00 Uhr mit den Sprechern und Sprecherinnen aller Fraktionen zur Koordinierung des Ablaufs. Um 9:30 Uhr eröffne und leite ich die Sitzung an der dann Abgeordnete aller Fraktionen, die im Bereich Bildung und Forschung arbeiten, teilnehmen. Am Mittwoch gegen 13:00 Uhr beginnt die Arbeit im Plenum in der Regel mit der Befragung der Bundesregierung, gefolgt von der Fragestunde und der Aktuellen Stunde. Im Deutschen Bundestag erfolgt die inhaltliche und fachliche Bearbeitung der Themen in den Fachausschüssen. Aus diesem Grund ist das Plenum nur sehr selten voll besetzt. Deshalb hängt meine Anwesenheit auch von der Tagesordnung und den vorgesehenen Themen ab. Wenn ich nicht im Plenum sitze, bearbeite ich beispielsweise aktuelle Sachlagen, die den Wahlkreis oder die Bildungspolitik und viele andere Themen betreffen, oder beantworte Briefe von Bürgerinnen und Bürgern und Anfragen, die mich von Journalistinnen und Journalisten erreichen.

Oft treffe ich im Bundestag auch Besucherinnen und Besucher aus dem Wahlkreis Pinneberg zu einem Gespräch, in dem wir oft über die Arbeit des Parlaments und über aktuelle Themen sprechen oder ich von meiner vielfältigen Arbeit berichte und Fragen beantworte. Falls Sie mich im Deutschen Bundestag besuchen möchte, können Sie hier weitere Informationen finden.

Donnerstag

Der Donnerstag beginnt häufig um 7:30 Uhr mit einem gemeinsamen Arbeitsfrühstück, zu dem Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder andere Organisationen einladen. Wenn ich nicht im Plenum des Deutschen Bundestages sitze, wo Debatten und Abstimmungen zu aktuellen Gesetzesvorhaben stattfinden, setze ich meine Arbeit im Büro fort und empfange beispielsweise Gäste oder nehme an Veranstaltungen teil, sowohl außer- aber auch innerhalb des Bundestages. Häufig stehe ich auch im Kontakt mit meinen Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion, um mit ihnen Themen zu besprechen, die zum Beispiel aus dem Wahlkreis Pinneberg an mich herangetragen werden.

Freitag

Alle vier Wochen findet ab 8.00 Uhr die Berichterstatter-Runde der sechs Kolleginnen und Kollegen aus dem Forschungsausschuss statt, die sich mit Fragen der Technikfolgenabschätzung auseinandersetzen. Ich leite diese Sitzungen, in denen wir die Arbeit des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages steuern und begleiten. Im Wechsel mit diesen Sitzungen versuche ich an Treffen der „Küstengang“ teilzunehmen, der Gruppe aus SPD-Abgeordneten der fünf norddeutschen Küstenländer, die sich wesentlich mit maritimen Fragen beschäftigen. Den letzten Tag in der Sitzungswoche verbringe ich dann im Plenum des Deutschen Bundestages und an meinem Schreibtisch, erledige die Briefpost, erstelle meine Wochenbotschaft und bereite mich auf die nächste Woche im Wahlkreis vor. Ich halte Rücksprache mit meinen Teams in Berlin und im Wahlkreis und reise am Nachmittag in den Kreis Pinneberg zurück, wo ich dann abends häufig noch Termine wahrnehme.

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Im Deutschen Bundestag haben Ausschüsse eine wichtige Funktion. Alle Fraktionen sind hier proportional zum Wahlergebnis vertreten und befassen sich gemeinsam mit einem bestimmten Themengebiet. In einem Arbeitsparlament wie dem Bundestag diskutieren die Ausschüsse Gesetzesentwürfe und bereiten Entscheidungen für das Plenum vor. Aufgrund der Größe des Deutschen Bundestages ist die Arbeit in den deutlich kleineren Ausschüssen essenziell, um überhaupt handlungsfähig zu sein.

Jeder Ausschuss formiert sich zu einem bestimmten Thema. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung setzt sich somit in erster Linie mit aktuellen Themen aus der Wissenschaft und dem Bildungssystem auseinander. Wichtige Themen sind für uns beispielsweise Bildungsgerechtigkeit, Digitalisierung und Weiterbildung. Seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit im Jahr 1998 bin ich Ausschussmitglied, da mir insbesondere die Bildungspolitik und die Forschungspolitik am Herzen liegen. Seit Januar 2018 leite ich als Vorsitzender die Ausschusssitzungen.

Gläserner Abgeordneter

Abgeordnetenentschädigung
(steuerpflichtig, monatl. ab 01.07.2019)

10.083,47 €

Transparenz und Offenheit sind mir sehr wichtig. Deshalb finden Sie folgend eine Auflistung der Einkünfte und Leistungen, die ich für meine Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages erhalte. Nebentätigkeiten – bezahlte oder unbezahlte – sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offen zu legen.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bzw. Familienzuschläge. Das „Diäten-Urteil” des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit” über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

Kostenpauschale (steuerfrei, monatl. ab 01.01.2021)

4.560,59 €

Aus der Kostenpauschale werden z.B. die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten der Büros, Telefonkosten im Wahlkreisbüro, Miete für das Wahlkreisbüro, politische Veranstaltungen, Wahlkampfaktionen, Benzinkosten für Fahrten zu Terminen im Wahlkreis etc. finanziert. Die Kostenpauschale wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Bundestagsabgeordnete können keine „Werbungskosten” steuerlich absetzen.

Zulage für die zusätzliche Aufgabe als Vorsitzender des
Ausschusses für Bildung und Forschung
des Bundestages (steuerpflichtig, monatl.)

Erstattung der Kosten für die Beschäftigung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (monatl. ab 1.4.2021)

1.512,52 €



22.795,00 €

Diese Personalkosten sind an die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebunden. Beträge, die der Abgeordnete nicht für sein Personal ausgibt, verfallen. Der Abgeordnete kann sie nicht für sich nutzen oder anders verwenden. Kostenfreie Nutzung der Bahnen der Deutschen Bahn AG einschließlich der Berliner S-Bahn sowie kostenfreie mandatsbezogene Flüge, in der Regel in der Business Class. In Ausübung des Mandats kann bei Bedarf für das Stadtgebiet Berlin und den Flughafen ein Fahrdienst in Anspruch genommen werden. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Berlin kann in Ausübung des Mandats nachträglich abgerechnet werden.

Sachleistungen für Kosten der Büros, wie beispielsweise Büromaterial

12.000,00€

Diese Sachleistungen werden genau abgerechnet und können nicht anderweitig verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen. Computergeräte, Anrufbeantworter und Telefongeräte (auch für das Wahlkreisbüro) sowie Video und Fernseher (in Berlin) werden vom Bundestag gestellt. Die Portokosten in Berlin und im Wahlkreis sowie die Miete für das Wahlkreisbüro trägt jeder Abgeordnete selbst (aus seiner Kostenpauschale).

Altersentschädigung

Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten “Diäten-Urteil” vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.

Die den Abgeordneten gewährte Altersentschädigung stellt seit dem 1. Januar 2008 keine Vollversorgung mehr dar. Sie schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten. Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 – statt bisher 23 – Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.

Meine Reden im Deutschen Bundestag

Als Bundestagsabgeordneter zählt es auch zu meinen Aufgaben, meine Positionen und Argumente darzustellen und zu verteidigen. Dies tue ich im Rahmen von Reden im Plenum. In unregelmäßigen Abständen positioniere ich mich zu meinen Fachthemen Bildung, Forschung und Wissenschaft.

Klicken Sie hier für meine Reden im Plenum des Deutschen Bundestags.